ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER 360 GRAD VERANSTALTUNGSINSZENIERUNGS GMBH & CO. KG, IM FOLGENDEN „360 GRAD“ GENANNT
§1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der 360 Grad Veran-staltungsinszenierungs-GmbH & Co. KG, Stallagsbergweg 1, 50769 Köln (nachfol-gend „360Grad“) gelten für alle gegenüber dem Vertragspartner (nachfolgend „VP“) angebotenen Programme von 360Grad, die VP für sich und/ oder für weitere Perso-nen (nachfolgend „Teilnehmer“) bucht. Diese AGB ergänzt die vor Ort bei den jewei-ligen Programmen aushängenden Benutzungsbedingungen.
1.2. Programme von 360Grad erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Sofern VP Kaufmann im Sinne von § 14 BGB ist, wird diesen AGB entgegenstehenden oder abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen Bedingungen von VP unabhängig von ihrer jeweiligen Bezeichnung ausdrücklich widersprochen. Diese AGB gelten zwischen 360Grad und VP auch dann ausschließlich, wenn 360Grad in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB oder sonstiger Bestimmungen von VP die Programmleistung vorbehaltlos erbringt.
1.3.Für alle von 360Grad gegenüber VP individuell erstellten Angebote zu allen Pro-grammen gelten, soweit zwischen den Parteien nicht anders vereinbart, diese AGB.
1.4. Diese AGB können auf den Seiten des Internetangebotes von 360Grad eingesehen und ausgedruckt bzw. lokal gespeichert werden.
1.5. „Programme“ im Sinne dieser AGB sind alle zum Portfolio von 360Grad gehörenden Angebote, die sich an VP, insbesondere Outdoor Experience (z.B. mobiler Hochseil-garten – El Cubo, Skischule, GPS-Touren, Biathlon mal anders), Seminare & Trai-nings (z.B. Outdoor Functional Park, Führungstools, Sport im Unternehmen), Live-Kommunikation (z.B. Touch-Automat, Messeauftritte, Object Reader) sowie Veranstal-tungen (z.B. Tagungen und Kongresse, Movie Making, Firmenevents).
1.6. Die unter vorgenannter Ziff. 1.5. genannten einzelnen Programme werden sowohl in der freien Natur als auch in geschlossenen Räumlichkeiten durchgeführt und können mit anderen Leistungen von 360Grad kombiniert werden. Die Einzelheiten hierzu werden in einer gesonderten Vereinbarung zwischen 360Grad und VP unter Geltung dieser AGB festgelegt. Insbesondere werden folgende Elemente einer Vereinbarung festgelegt: Servicepersonal, Ausstattung, Raum, kulinarische Versorgung, Getränke etc.
1.7. Wenn VP Leistungen von 360Grad – auch - für andere Personen bucht, die Leistun-gen von 360Grad in Anspruch nehmen (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt) so gelten diese AGB auch für diese Teilnehmer.
1.8. Sofern VP Leistungen für Teilnehmer bucht, ist VP dazu verpflichtet, dass der Inhalt dieser AGB den jeweiligen Teilnehmern zur Kenntnis gebracht wird.
§2. Vertragsschluss
2.1. Programme können vor Ort mit 360Grad oder über Fernkommunikationsmittel, z.B. online oder telefonisch, gebucht werden.
2.2. Ein Vertrag vor Ort kommt durch Annahme eines Angebots von 360Grad durch VP zustande.
2.3. Sofern VP Programme nicht vor Ort bucht, sondern die Buchung per Fernkommuni-kationsmittel erfolgt, gelten ergänzend die Bestimmungen nach Ziff. 7. und 8. dieser AGB.
2.4. Individuell von 360Grad erstellte Angebote können innerhalb von 14 Tagen, gerech-net ab dem Erhalt des Angebots von VP angenommen werden.
2.5. Wenn Programme für Kinder bzw. Minderjährige als Teilnehmer gebucht werden, so kommt ein Vertrag erst mit Vorliegen der erforderlichen schriftlichen Einverständniser-klärung der Erziehungsberechtigten zustande.
§3. Änderung des Leistungsumfangs
360Grad ist berechtigt, den Leistungsumfang, wie etwa Inhalt und Ablauf des Pro-gramms oder Einsatz der Trainer/ Programmleiter, bei Vorliegen eines berechtigten Interesses unter Berücksichtigung der Interessen von VP anzupassen bzw. zu än-dern, soweit dies für VP zumutbar ist. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Anzahl der Teilnehmer einer gebuchten Leistung höher ist als bei der Buchung angegeben wurde.
§4. Verhaltensregeln für VP bei der Durchführung von Programmen
4.1. VP ist verpflichtet, bei der Durchführung der Programme stets den Sicherheitsbe-stimmungen, die bei der Durchführung der jeweiligen Leistung ausgelegt bzw. ausge-hängt sind, nachzukommen und den Anweisungen des Personals von 360Grad (z.B. Trainer/ Programmleiter) Folge zu leisten. VP hat dafür zu sorgen, dass alle Teilneh-mer der gebuchten Leistung die Sicherheitsbestimmungen und Anweisungen befol-gen.
4.2. VP hat alle im Rahmen der jeweiligen Leistung aufgestellten Beschilderungen zu beachten und den entsprechenden Vorgaben Folge zu leisten.
4.3. Die Durchführung eines Programms bzw. die Teilnahme an einem Programm ist nur nach vorheriger Einweisung durch Trainer/ Programmleiter möglich.
4.4. VP darf sich nur in dem durch Absperrungen an Land und zu Wasser kenntlich ge-machten Bereichen im Rahmen des jeweiligen Programms am Leistungsort (durch Bojen, Seile, Zäune etc.) bewegen. VP darf nur die durch 360Grad am jeweiligen Leistungsort (durch Schilder, Seile, Markierungen auf dem Boden etc.) ausgewiese-nen Wege und Pfade nuten.
4.5. VP hat allen Anweisungen des Personals von 360Grad (z.B. Trainer/ Programmleiter) unverzüglich Folge zu leisten. Kommt VP oder ein Teilnehmer des von VP gebuch-ten Programms den Anweisungen des Personals von 360Grad nicht nach, kann 360Grad die Durchführung der Veranstaltung bzgl. des jeweiligen störenden Teilneh-mers oder insgesamt sofort abbrechen, wenn zu befürchten ist, dass VP selbst oder Dritte zu Schaden kommen könnten. Im Falle eines Abbruchs stehen VP keine Rückzahlungs-, Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüche gegen 360Grad zu.
4.6. Sofern im Rahmen der Durchführung eines Programms dem VP/ Teilnehmer zur Si-cherheit eine Ausrüstung (z.B. Gurt, Helm, Seile etc.) angelegt wird, darf Kunde/ Teilnehmer diese Ausrüstung zu keiner Zeit eigenständig lösen, sondern nur auf An-weisung des Personals von 360Grad (Trainer/ Programmleiter).
4.7. VP verhält sich im Rahmen des Programms stets so, dass keine dritten Personen, wie etwa andere Teilnehmer oder Personal von FS, gefährdet oder verletzt werden.
4.8. VP bzw. Teilnehmer an von VP gebuchten Programmen darf an allen Programmen, die eine körperliche Anstrengung/ Konzentration erfordern (z.B. mobiler Hochseilgarten etc.), nicht teilnehmen, wenn er alkoholisiert ist, sonst bewusstseinsbeeinträchtigende/ berauschende Mittel (z.B. Drogen, starke Medikamente etc.) zu sich genommen hat, physisch erheblich oder psychisch beeinträchtigt ist, schwanger, frisch operiert, herz-krank oder Epileptiker ist. Verstößt VP oder Teilnehmer gegen dieses Verbot, kann 360Grad die Durchführung der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen in Bezug auf den jeweiligen VP/ Teilnehmer oder insgesamt sofort abbrechen. Im Falle eines Ab-bruchs stehen VP keine Rückzahlungs-, Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüche gegen 360Grad zu.
4.9. An bestimmten, von 360Grad vorgegebenen, Programm (z.B. mobiler Hochseilgarten „El Cubo“) kann VP bzw. Teilnehmer an von VP gebuchtem Programm nur ab ei-nem bestimmten Alter und einer bestimmten Mindestkörpergröße teilnehmen. Die von 360Grad hierzu aufgestellten Kriterien werden von 360Grad im Zusammenhang mit dem jeweiligen Programm ausgelegt bzw. bekannt gemacht. Wenn VP bzw. Teil-nehmer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, also minderjährig ist, bedarf es für bestimmte von 360Grad im Einzelnen gesondert ausgewiesene Programme zwin-gend zuvor einer gesonderten schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsbe-rechtigten.
4.10. Soweit es sich bei den von 360Grad angebotenen Programme um Sport- und Aben-teuerveranstaltungen handelt (z.B. Outdoor Extreme Escape), besteht für VP und alle eingebundenen Teilnehmer besondere Risiken. Der Untergrund bei Outdoor-Veranstaltungen ist uneben und teils bewachsen (mit Wurzeln etc.). Daher besteht auf dem gesamten Gebiet Stolper- und Sturzgefahr. Zudem kann es insbesondere auf Grund von Witterungsverhältnissen (Regen, Schneefall, Eisregen, Wind, Laub etc.) zu erhöhter Rutschgefahr kommen. VP wird darauf hingewiesen, stets notwendi-ge Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen, insbesondere Absperrungen an Land und zu Wasser durch Bojen, Seile, Zäune etc. nicht zu überschreiten und (rutsch)festes Schuhwerk zu tragen.
§5. Bestimmungen für die Durchführung von Programmen
5.1. Im Rahmen der Durchführung von gebuchten Programmen kann 360Grad von VP und jedem einzelnen Teilnehmer verlangen, eine schriftliche Erklärung zu seinem Ge-sundheitszustand in Form eines „Medicalbogens“ abzugeben, soweit dies in Bezug auf das gebuchte Programm erforderlich ist. Dies ist etwa der Fall bei der Buchung des mobilen Hochseilgartens „El Cubo“, Outdoor Extreme Escape, … . Werden Me-dicalbögen von VP/ Teilnehmern nicht ausgefüllt und unterschrieben, kann 360Grad die Durchführung des Programms in Bezug auf den jeweiligen VP/ Teilnehmer oder insgesamt abbrechen. Im Falle eines Abbruchs stehen VP keine Rückzahlungs-, Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüche gegen 360Grad zu.
5.2. Alle Programme werden grundsätzlich bei allen Wetterbedingungen (z.B. Schnee, Regen, Wind, Hitze etc.) durchgeführt. Nur bei extremen Wetterbedingungen/ Unwet-ter (z.B. Sturm, Gewitter oder Starkregen) wird die Durchführung der Leistung nach Beurteilung des jeweiligen Trainers/ Programmleiters gegebenenfalls unterbrochen o-der eingestellt. In diesen Fällen werden Kosten nicht erstattet.
5.3. Hat VP ein Programm unter freiem Himmel gebucht, die auch in einem Zelt durchge-führt werden kann, so kann 360Grad für VP eine entsprechende Option zur Durch-führung des Programms in einem Zelt vormerken. VP kann von dieser Option bis zu 7 Tage vor dem Tag des gebuchten Programms per E-Mail an [email protected] oder per Telefon unter +49-221-97769791 innerhalb der Bürozeiten von 360Grad Gebrauch machen. Bei rechtzeitiger Mitteilung durch VP wird ein von 360Grad beauf-tragter Zeltbauer auf Kosten von VP ein Zelt mit entsprechenden, zwischen 360Grad und VP abgestimmten Maßen und Form, aufbauen und VP wird die Abnahme des Zelts durch schriftliches Abnahmeprotokoll vornehmen. Die Kosten für die vorgenann-te Option/ Beauftragung eines Zeltbauers wird VP von 360Grad separat in Rechnung gestellt.
5.4. Für den Fall, dass VP den mobilen Hochseilgarten „El Cubo“ bucht, erfolgt die Ab-nahme des aufgebauten Hochseilgartens durch VP. Die Abnahme wird durch ein se-parates, von VP zu unterzeichnendes, Abnahmeprotokoll festgehalten.
§6. Besondere Bestimmungen für die Buchung/ Durchführung des Programms „Ski-schule“ in Winterberg
6.1. Eine Buchung von Skischul-Kursen erfolgt entweder über die Webseite von 360Grad oder vor Ort in der Jugendherberge Winterberg, Winterberger Straße 1, 59955 Win-terberg, beim sog. „Skilehrer-Stammtisch“.
6.2. Kosten für Liftkarten und evtl. anfallende Kosten für An- und Abfahrten (Busfahrten etc.) zu Skigebieten und anderen Skigebieten trägt Kunde/ Kursteilnehmer selbst. VP/ Kursteilnehmer haben dafür Sorge zu tragen, dass sie An- und Abfahrtszeiten einhalten.
6.3. VP trägt alle Kosten für Ausrüstungsgegenstände (Skier, Ski-Helm, Ski-Brille, Ski-Kleidung etc.) selbt.
6.4. 360Grad übernimmt keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit für die vor Ort vorhandenen Infrastruktureinrichtungen, wie etwa Lifte etc.
6.5. Die Unterrichtszeiten der Skischule werden in den von 360Grad ausgegebenen In-formationsflyern festgelegt. Bei einer Änderung der Unterrichtszeiten informiert 360Grad VP/ Kursteilnehmern rechtzeitig.
6.6. VP/ Kursteilnehmer bzw. Erziehungsberechtigte von minderjährigen Kursteilnehmern haben eigenverantwortlich und auf eigene Kosten dafür zu sorgen, rechtzeitig zum jeweiligen Kursbeginn am Ort des Kurses zu sein. Eine Kostenerstattung wegen nicht in Anspruch genommener Kurszeiten wegen verspäteten Erscheinens von VP/ Kurs-teilnehmern erfolgt nicht.
6.7. 360Grad kann die Durchführung von Kursen wegen Über- oder Unterbelegung der jeweiligen Kurse oder wegen schlechter, nicht für Skilauf geeigneter Wetterbedingun-gen stornieren. Im Falle einer Stornierung bemüht sich 360Grad darum, einen Alter-nativtermin oder einen Alternativkurs anzubieten. Für den Fall, dass kein Alternativ-kurs oder Alternativtermin zustande kommt, gilt abweichend von Ziff. 11 dieser AGB, dass dem VP die Kursgebühren abzüglich 10 % Aufwandsgebühren erstattet werden. Eine Gebühr in Höhe von 10 % des Kurspreises fällt nicht an, soweit VP nachweist, dass 360Grad ein geringerer bzw. kein Schaden entstanden ist.
6.8. Wird der jeweilige Kurses nach Beginn des ersten Kurstages storniert, so erfolgt kei-ne Kostenrückerstattung und ein Alternativangebot bzw. ein Alternativtermin werden nicht angeboten. Eine Rückerstattung ist möglich, soweit der VP nachweist, dass 360Grad ein geringerer bzw. kein Schaden entstanden ist.
6.9. Liegen Witterungsbedingungen/ Schneeverhältnisse vor, die eine ungefährliche Durch-führung des Kurses nicht erlauben, so kann der jeweilige Trainer/ Kursleiter den je-weiligen Unterricht/ Kurs abbrechen oder unterbrechen. Eine Rückerstattung der Kos-ten erfolgt in diesen Fällen nicht, soweit der VP nicht nachweist, dass 360Grad ein geringerer bzw. kein Schaden entstanden ist.
6.10. Wenn minderjährige Personen an den Kursen teilnehmen, sind die Erziehungsberech-tigten verpflichtet, die minderjährigen Teilnehmer stets zu beaufsichtigen und insbe-sondere ihrer Aufsichtspflicht in Pausen zwischen zwei oder mehreren Kursen nach-zukommen.
6.11. Während der Unterrichtszeiten darf sich der jeweilige Kursteilnehmer nicht von der jeweiligen Kursgruppe entfernen, ohne sich bei dem Trainer/ Kursleiter abgemeldet zu haben. Bei minderjährigen Kursteilnehmern haben die Erziehungsberechtigten darauf zu achten, dass sich die Teilnehmer nicht unangekündigt und unerlaubt entfernt.
6.12. Den Anweisungen des Trainers/ Kursleiters ist stets Folge zu leisten.
6.13. Beim Skifahren gelten die FIS Verhaltensregeln.
6.14. Wenn ein Kursteilnehmer den Anweisungen des Trainers/ Kursleiters nicht folgt oder sich unangemessen verhält (z.B. durch Störungen des Kursablaufs etc.), so kann der Teilnehmer vom Trainer/ Kursleiter vom Kurs ausgeschlossen werden. Eine Rücker-stattung der Kosten erfolgt in diesem Fall nicht, soweit der VP nicht nachweist, dass 360Grad ein geringerer bzw. kein Schaden entstanden ist.
6.15. Eine Kursteilnahme ist ab dem 4. Lebensjahr und nur dann möglich, wenn der Teil-nehmer in guter körperlicher Verfassung ist und keine körperliche Einschränkung we-gen Krankheit u.a. vorliegt.
§7. Vertragsschluss über Fernkommunikationsmittel
7.1. Der VP kann telefonisch, per E-Mail oder über ein auf der Website des Verkäufers vorgehaltene Online-Anfrageformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an 360Grad richten. 360Grad lässt VP auf dessen Anfrage hin in Textform (z.B. per E-Mail, Fax oder Brief), ein verbindliches Angebot zum Verkauf der von VP zuvor ausgewählten Leistung aus dem Portfolio von 360Grad zukommen.
7.2. Dieses Angebot kann VP durch eine gegenüber 360Grad abzugebende Annahmeer-klärung per E-Mail oder durch Zahlung des von 360Grad angebotenen Preises inner-halb von 14 Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Für die Annahme durch Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs bei 360Grad maßgeblich.
7.3. Nimmt VP das Angebot von 360Grad innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist 360Grad nicht mehr an sein Angebot gebunden.
7.4. Bei Vertragsschlüssen über Fernkommunikationsmittel steht Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht steht Ihnen nach den gesetzlichen Bestimmungen u.a. nicht zu bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, ferner nicht bei Ver-trägen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienst-leistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwe-cken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der gesondert zur Verfügung gestellten Widerrufsbelehrung von 360Grad.
§8. Vertragsschluss über Webseite von 360Grad
8.1. Sofern eine Buchung von Basisnutzungen, Aktivitäten oder Events über die Webseite von 360Grad möglich ist, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
8.2. Mit der Darstellung und Bewerbung von Angeboten auf der Onlinepräsenz von 360Grad (www.3-6-0-grad.de) gibt 360Grad kein bindendes Angebot zum Verkauf von Leistungen ab.
8.3. Mit dem Absenden einer Bestellung über die Webseite von 360Grad durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen‟ gibt VP eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Für die zeitliche Bindung an die Bestellung gilt die gesetzliche Regelung (§ 147 Abs. 2 BGB).
8.4. 360Grad wird den Zugang der von VP über die Webseite von 360Grad abgegebene Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch kei-ne verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestäti-gung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
8.5. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn 360Grad die Bestellung von VP annimmt.
8.6. Zum Zwecke der Buchung von Leistungen wählt VP auf der Webseite von 360Grad zunächst ein bestimmtes Angebot per Mausklick aus. In einem weiteren Schritt wählt VP weitere Einzelheiten wie etwa die Anzahl der Teilnehmer oder zusätzliche Leis-tungen durch Eingabe in dem entsprechenden Fenster aus. Nach Auswahl der Leis-tungen und wählt VP in einem nachfolgenden Schritt ein bestimmtes kalendermäßi-ges Datum und ggfs. eine bestimmte Uhrzeit aus, an dem die Leistung in Anspruch genommen werden soll. Nach Auswahl des Datums und der Uhrzeit wird VP automa-tisch auf eine nächste Seite weitergeleitet. VP kann den Vorgang durch Schließen des Browserfensters komplett abbrechen. Ansonsten wird VP nach Eingabe der für die Buchung erforderlichen Daten (Name, E-Mail-Adresse etc.) und nach Bestätigung der kostenpflichtigen Buchung durch Mausklick zur Online-Zahlung weitergeleitet. Die-se Erklärung von VP ist verbindlich i.S.v. Ziff. 8.3. dieser AGB.
8.7. Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den gebuchten Leistungen einschließlich dieser AGB und der Widerrufsbelehrung werden VP per E-Mail bei Bestätigung des Bestellvorgangs zugesandt.
§9. Haftung
9.1. Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, haftet 360Grad bei einer Ver-letzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den geltenden ge-setzlichen Bestimmungen.
9.2. Auf Schadensersatz haftet 360Grad gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet 360Grad nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer sog. „Kardinalpflicht“, d.h. einer wesentli-chen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertra-ges überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung VP regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von 360Grad auf Ersatz sog. „vertrags-typisch vorhersehbarer Schäden“ begrenzt, d.h. derjenigen Schäden, mit deren Ent-stehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss.
9.3. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit 360Grad einen Mangel arglistig ver-schwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Gleiches gilt für die Haftung von 360Grad nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
9.4. Die Haftungsbegrenzung gilt entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsge-hilfen von 360Grad.
9.5. Für den Verlust, Diebstahl usw. von Sachen, die nicht im Eigentum von 360Grad stehen, übernimmt 360Grad keine Haftung.
§10. Höhere Gewalt
Jede Vertragspartei hat für die Nichterfüllung einer ihrer Pflichten nicht einzustehen, wenn die Nichterfüllung auf einem außerhalb ihrer Kontrolle liegenden Hinderungs-grund beruht, wie insbesondere Feuer, Naturkatastrophen, Krieg, Beschlagnahme o-der sonstige behördliche Maßnahmen, allgemeine Rohstoffknappheit, Beschränkung des Energieverbrauches, Arbeitsstreitigkeiten oder wenn Vertragswidrigkeiten von Zulie-ferern auf einem solchen Grund beruhen.
§11. Stornierungen
11.1. Wenn VP Programme für einen kalendermäßig bestimmten Termin gebucht hat, gel-ten die nachfolgenden Regelungen:
11.2. Kann ein Programm wegen Verspätung von VP oder von Teilnehmern der von VP gebuchten Programme nur verspätet oder nicht durchgeführt werden, ist eine Rücker-stattung der Kosten nicht möglich und die Kosten für VP fallen vollständig an.
11.3. Hat VP eine Gruppenleistung gebucht, also eine Leistung für mehr als eine Person, so fallen die Kosten für die Gruppenbuchung auch dann vollständig an, wenn einer oder mehrere Teilnehmer verspätet oder nicht erscheinen.
11.4. Bei einer Stornierung der gebuchten Leistung fallen die folgenden Stornierungskosten an:
- Bis 91 Tage vor dem gebuchten Termin 25 % der Gesamtkosten.
- Ab 90 Tage vor dem gebuchten Termin 50 % der Gesamtkosten.
- Ab 30 Tage vor dem gebuchten Termin 75 % der Gesamtkosten.
- Ab 10 Tage vor dem gebuchten Termin 90 % der Gesamtkosten.
Zudem hat VP im Falle einer Stornierung alle Kosten für bei Dritten gebuchte Fremdleistungen (z.B. Hotels, Location etc.) zu tragen.
11.5. Eine Anfrage zur Umbuchung eines reservierten Termins ist bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der gebuchten Leistung in Textform an [email protected] möglich. Wenn die Möglichkeit für 360Grad besteht, die gebuchte Leistung an einem anderen Termin auszuführen, fallen keine Stornierungsgebühren an. VP kann hierzu bis zu 14 Tage vor dem gebuchten Termin einen Ersatztermin im laufenden Kalenderjahr be-nennen. Im Falle der Durchführung der gebuchten Leistung an einem Ersatztermin entfallen die zwischen VP und 360Grad vereinbarten Rabatte. Zudem hat VP even-tuell entstehende Mehrkosten zu tragen; solche Mehrkosten entstehen etwa dadurch, dass der ursprünglich gebuchte Termin in die Nebensaison fällt, ein Ersatztermin aber in die Hauptsaison fällt und die Kosten für entsprechende Programme in der Haupt-saison höher sind als in der Nebensaison.
11.6. Die unter dieser Ziff. 11. genannten Kosten im Falle einer verspäteten oder nicht erfolgten Durchführung von Programmen oder Stornierung von Programmen fallen nicht an, soweit VP nachweist, dass 360Grad ein geringerer bzw. kein Schaden ent-standen ist.
§12. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
12.1. Eine Vertragspartei ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn ihre Gegenansprü-che rechtskräftig festgestellt, unbestritten und/ oder von der jeweils anderen Vertrags-partei schriftlich anerkannt worden sind.
12.2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist eine Vertragspartei nur berechtigt, wenn ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§13. Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der sich aus dem Internetangebot von 360Grad sowie der Beauftragung von Programmen ergebenen personenbezogene Daten durch 360Grad erfolgt ausschließlich in Übereinstimmung mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nach Maßgabe des gesondert verfügbar gehaltenen Datenschutzhinweises (www.3-6-0-grad.de/datenschutzhinweis).
§14. Nutzungsrechte/ Urheberrechte
Soweit 360Grad im Zusammenhang mit vertragsgemäßen Leistungen/ Programmen (seminar- bzw. veranstaltungsbegleitende) Arbeitsmappen, Unterlagen oder elektroni-sche Dokumente/ Medien erstellt und VP zur Verfügung stellt und es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Werke handelt, verbleibt das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte für alle bekannten Verwertungsarten bei 360Grad. Dazu gehört insbesondere das Recht, Abänderungen, Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen vorzunehmen, die Arbeitsergebnisse im Original oder in ab-geänderter, bearbeiteter oder umgestalteter Form zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, vorzuführen, über Fernleitungen oder drahtlos zu übertragen und zu nutzen.
§15. Beschwerdemanagement
15.1. VP wird gebeten, bei Beschwerden über vertragliche Angebote 360Grad unverzüglich unter +49 221-97769791 oder [email protected] zu informieren. 360Grad wird sich innerhalb von 24 Stunden mit der Beschwerde befassen.
§16. Zahlungsbedingungen
16.1. Alle Zahlungen sind mit Vertragsschluss/ Angebotsannahme fällig.
16.2. Handelt es sich bei VP um Verbraucher i.S.v. § 13 BGB und liegt der gesamte Rechnungsbetrag für gebuchte Programme unter EUR 2.000,00 brutto, ist der voll-ständige Rechnungsbetrag bis spätestens 14 Tage vor Beginn der gebuchten Leis-tung zu zahlen. Erfolgt keine rechtzeitige oder vollständige (Teil-)Zahlung, kann 360Grad die Programme/ das Programm stornieren und es fallen Stornierungskosten nach Maßgabe von Ziff. 11.4., 11.5. dieser AGB an.
16.3. Handelt es sich bei VP um einen Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, der Programme zu einem Gesamtpreis in Höhe von mehr als EUR 2.000,00 brutto bucht oder um einen Unternehmer i.S.v. § 14 BGB (Firmenkunde), sind 30 % des Gesamtbetrages inner-halb von 7 Tagen nach Vertragsschluss zu zahlen. Die Restzahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Schlussrechnung. Erfolgt keine rechtzeitige oder voll-ständige (Teil-)Zahlung, kann 360Grad den Vertrag stornieren und es fallen Stornie-rungskosten nach Maßgabe von Ziff. 11.4., 11.5. dieser AGB an.
16.4. VP kommt ohne weitere Erklärungen von 360Grad nach Ablauf von 14 Tagen nach jeweiliger Rechnungsstellung in Verzug, soweit er nicht oder nicht vollständig bezahlt hat.
16.5. VP trägt alle eventuell entstehenden Kosten für die Zahlung (Transaktionsgebühr, Auslandsüberweisungsgebühr etc.) selbst.
16.6. Sämtliche Preisangaben vor Ort und online sind Bruttopreise inklusive der gesetzli-chen Umsatzsteuer.
§17. Schlussbestimmungen
17.1. Für diese AGB und alle sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG).
17.2. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so wird der übrige Teil dieser AGB davon nicht berührt. In diesem Fall tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung die gesetzliche Regelung.
17.3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, es sei denn, sie beruhen auf einer ausdrücklichen oder individuellen Vertragsabrede.
17.4. Wenn VP Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt der Be-stellung in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von 360Grad in Köln, Deutschland. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zu-ständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Stand: November 2022